Ernährungsberatung bei Essstörungen

Wenn Essen zur Belastung wird, unterstütze ich Sie mit einer individuellen Ernährungsberatung.

 

Wenn Sie persönlich oder Ihr Kind von einer Essstörung betroffen sind, kann eine Ernährungsberatung dabei helfen, wieder entspannter zu essen und ein gesundes Verhältnis zu Lebensmitteln zu bekommen. 

 

Gemeinsam besprechen wir die Möglichkeiten und Schritte, um wieder leichter essen zu können. Gerne motiviere ich Sie mit Tipps für den Alltag und die Küche.

 

Ich unterstütze Sie dabei ganz individuell und empathisch.

 

Bei Ihnen in der gesamten Bodenseeregion oder online im Video-Anruf. Auch in Österreich und der Schweiz.

Bewegungstherapeutin, Ernährungsberaterin, Abnehmen, Gesundheitstraining, Mobile Therapie zuhause, Nadia Ben Amor

Nadia Ben Amor

Gesundheitswissenschaftlerin M.Sc.

Ernährungsberaterin | Bewegungstherapeutin

Mehr Lebensqualität bei Essstörungen durch Ernährungsberatung.

Ernährungsberatung bei:

  • Essstörungen wie Anorexia nervosa (Magersucht), Bulimie, Binge-Eating-Störung, übergesundes Essen
  • Untergewicht

Ernährungsberatung auf die Gesundheits- und Lebenssituation abgestimmt

Die individuelle Beratung ist auf die aktuelle Gesundheitssituation und die Lebensbedingungen meiner Klientinnen abgestimmt, damit die Umsetzung leichter möglich ist und das Essen wieder entspannter wird. Ein vertrauensvoller und empathischer Austausch ist Grundlage dieser Zusammenarbeit. 

Mit zeitnahen Terminen

Termine werden zeitnah vergeben, um einen zügigen Beginn der Ernährungsberatung und rasche Veränderung der Ernährungssituation zu ermöglichen.

Mit persönlichen Terminen oder online im Video-Call

Persönliche Termine im Deggenhausertal sind ebenso möglich, wie Hausbesuche im eigenen Umfeld und Online-Beratungen. Für Klientinnen in weiter entfernten Wohnorten empfehle ich ein persönliches Kennenlernen mit anschließenden Online-Beratungsterminen.

Für Selbstzahler

Die Kosten für die Ernährungsberatung müssen in den meisten Fällen selbst getragen werden. Das Honorar liegt in Anlehnung an die Gebührenordnung bei 96.- EUR pro Beratungsstunde. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung jeweils am Monatsanfang. In besonderen Fällen kann eine pro bono Beratung stattfinden.